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Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

1. Der oder die Endnutzer*in bestätigt mit abholen der Mietware beim Verlassen des Lagers, dass das zur Verfügung gestellte Material inkl.
aller damit Verbundenen Technik in einemeinwandfreien und funktionierendem Zustand übergeben wurde.

2. Für sämtliche Schäden z.B. durch Bedienung, Witterung, Strom, Dritte oder höhere Gewalt und Verlust haftet der/die Nutzer*in während der gesamten Zeit der Benutzung und Anmietung.

3. Bei Beschädigung oder Verlust der zur Verfügung gestellten Geräte ist der/die Nutzer*in zu vollem Schadensersatz verpflichtet. Insbesondere Schäden an Lautsprechern treten in der Regel nur durch unsachgemäßen Betrieb (Überlastung) auf. Alle entstandenen Kosten für Reparatur und Ersatzgeräte während der Reparaturdauer sind vom Nutzer zu übernehmen.

4. Es wird stets der Wiederbeschaffungswert berechnet (d.h. Neupreis) und nicht der Zeitwert.

5. RDS Eventtechnik GbR. haftet nicht für in Zusammenhang mit den benutzten Geräten möglich entstandene Hör- und Gesundheitsschäden.
Mit der Unterschrift erklärt sich der Nutzer mit den oben genannten Punkten einverstanden und die Technik kann das Lager verlassen.

6. Bei gebuchtem Personal von RDS Eventtechnik (…) muss bei einer Wegstrecke zum Veranstaltungsort von mehr als 50km eine Übernachtungsmöglichkeit gebucht werden. Anderenfalls können weitere Personalkosten anfallen.

6.1. (…) muss zum Auf- und Abbau der Veranstaltung sowie zur Durchführung ein Catering (wenn nicht anders Angeboten oder abgesprochen) von Veranstalter gestellt werden. Anderenfalls wird eine Verpflegungspauschale berechnet.

6.2. Ein Tagessatz für Personal beinhalten 10h. Darin enthalten sind eine Stunde Pause. Jede weitere Stunde wird mit dem Grundwert eines jeweiligen Tagessatzes berechnet.

7. Beschädigungen

7.1. Beschädigungen durch Konfetti und Flitter, Steamer, Konfetti aus Seidenpapier, PVC Folie oder PVC Folie mit Metalliceffekt. 
Durch den Flitter oder Luftschlangenabschuss können eventuell Fußböden, Treppenabsätze, und Tanzflächen durch die Losen übereinander liegenden Partikel  leicht rutschig werden. Daher empfehlen wir Ihnen, wie auch anderen Kunden von zahllosen Veranstaltungen um nachfolgende Organisation: Bereitstellung von Reinigungspersonal (mit Besen), damit sicherheitsrelevante Bereich nach dem Abschuss schnell und grob gesäubert werden können.
Das Konfetti ist aus bestem Seidenpapier oder Qualitäts-PVC Folie hergestellt, schwer entflammbar nach DIN 4102-1 B1 und Farbecht verarbeitet. Trotz der Verarbeitung kann es in Einzelfällen vorkommen, das die Flitter, Streamer  oder Konfetti auf bestimmten Materialien abfärben und Flecken hinterlassen. Wir haften in diesem Fälle für keine Schäden die im Zusammenhang mit dem Konfettiabschuss in Verbindung stehen und übernehmen keine Kosten für die Reinigung oder Reparatur.

7.2. Befahren von nicht befestigten Wegen und Straßen
RDS Eventtechnik haftet nicht, für beschädigte Straßen, Wiesen, Rasennarben,  oder nicht befestigte Wege auf denen für eine Veranstaltung Fahrzeuge, Mobile-Bühnen, oder Cases mit Technik bereit gestellt werden müssen um einen reibungslosen Ablauf zu Gewährleisten.
RDS Eventtechnik ist bemüht sorgfältig mit den Fahrzeugen die Wege zu befahren und nötigenfalls, bei möglichkeit, ein anderes Radwerk zu benutzen.

8. Verträge

8.1. Alle Verträge werden Stillschweigend zwischen RDS und dem jeweiligen Vertragspartner geschlossen und nicht an Dritte kommuniziert.

8.2. Es gelten Zahlungsbedingungen die auf der Rechnung unter Punkt. Zahlungsbedingungen und Hinweis stehen.

8.3. Rabatte sind in der Regel nur möglich, wenn die Zahlungsziele eingehalten werden und können nachträglich nicht geändert werden.
Ist das Zahlungsziel überschritten, so verfällt der Rabatt und es ist der normale Preis fällig.

9. Stornobedingungen

15 Arbeitstage vor Mietbeginn -> 50% Stornogebühren berechnet auf den Bruttoendpreis (*1
10 Arbeitstage vor Mietbeginn -> 75% *1
05 Arbeitstage vor Mietbeginn -> 100% *1

Personalkosten werden bei jeglicher Absage eines Events oder Auftrages immer zu 100% berechnet.
Sonderfälle sind zu kommunizieren.

Gez. RDS Eventtechnik GbR. / Stand: 01.08.2018