Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Lieber Vertragspartner,

anbei erhalten Sie die Vertrags- und Geschäftsbedingungen der RDS Eventtechnik GbR.
Sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns direkt an.
Die Vertragsunterlagen sind immer mit einem jeweiligen Angebot verknüfte und gelten bindend.

  1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der Firma RDS Eventtechnik abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen oder sonstiger Leistungen durch die Firma RDS Eventtechnik GbR. zum Gegenstand hat.

Die Mitarbeiter der RDS Eventtechnik sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Firma RDS Eventtechnik von der Erfüllung geschlossener Verträge.

  1. Vertragsabschluss, Angebote, Vertragskündigung

Unsere Angebote sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung oder Anzahlung des Mietvertrages/ Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig.
Sollte es die Disposition erfordern, werden wir gegebenenfalls gleichwertiges Ersatzmaterial anderer Marken die nicht im Angebot oder Vertrag benannt sind einsetzen. Der Vertragspartner ist in diesem Fall nicht berechtigt die Zahlung zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannten Gegenforderungen den
Miet/Kaufpreis aufzurechnen.
Der Rücktritt vom Vertrag kann jederzeit unter folgenden Bedingungen erfolgen:

2.1. jeglicher Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform (Email mit Signatur;Fax oder Postweg) maßgeblich ist der Zustellungstag.

2.2. Bei Rücktritt 10 Tage vor Veranstaltungstag sind volle 100% der vertraglich gebundenen Leistung zur Zahlung fällig auch wenn der Vertrag innerhalb der 10Tage geschlossen wurde.

2.3. Bei Rücktritt 14 Tage vor Veranstaltungstag sind 50% der vertraglich gebundenen Leistungen zur Zahlung fällig.

2.4. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungstag werden 25% der vertraglich gebundenen Leistungen zur Zahlung fällig.

3.Preise

Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Lager Braunschweig/Salzgitter.

Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es kommt der am Tage der Lieferung/Leistungserbringung gültige Preis zur Abrechnung. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor.

  1. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager Braunschweig. Ein Mindestbestellwert besteht nicht, jedoch wird, um rationell arbeiten zu können, bei Bestellung unter 25,00 Euro ein

Mindestmengenzuschlag von 4,00 Euro berechnet. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen/ dem Kunden übergeben wurde. Sollten im Falle höherer Gewalt (s. Abs.1.-Allgemeines) sowie bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung u. ä. bei verbindlich vereinbarten Termin der Liefer-/ Leistungsverzögerung länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen. Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

  1. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per Nachnahme. Bei erstkunden behalten wir uns eine Vorkassenzahlung, auch gestaffelt vor. Rechnungen sind in für uns verlustfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bankdiskontsatz zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadensersatz zu fordern. Der Käufer oder Mieter ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannten Gegenforderungen den Kauf/Mietpreis aufzurechnen.

      6. Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Mehrleistung von 2 Jahre ab Lieferdatum. Die Garantie gilt nicht für Lampen, Gebrauchsartikel, unbefugte Eingriffe sowie Verschleißmaterial. In Einzelfällen kann eine zusätzliche Garantie unter Vorbehalt nach Bestätigung durch den Hersteller/ Lieferanten erfolgen.
Im Garantiefall leisten wir nach unserem Ermessen Nachbesserung-/ Reparaturversuche um den ein- und desselben Fehlers möglich auszuschließen. Weitgehende Forderungen bleiben ausgeschlossen.

      7. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser vollständiger Eigentum. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, etwaige Abnutzungen, Schäden und Verluste geltend zu machen.

​       8. Verleihbedingungen

Die Verleihgeräte und Zubehör werden zur Benutzung bzw. Wiedervermietung überlassen. Dafür gelten nachstehende Bedingungen.

8.1. Der Verleihpreis schließt keine Versicherung ein. Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung (z.B. Übersteuerung) entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte und Zubehör durch sich oder Dritte.

8.2. Bei defekten Leuchtmitteln sind zusätzlich zur Mietgebühr 30% des Lampenkaufpreises zu bezahlen. Bei eindeutiger Gewalteinwirkung oder bei Schäden an Metallentladungslampen ist der komplette Kaufpreis zu bezahlen. Defekte Leuchtmittel sind bei Rückgabe vorzulegen.

8.3. Die Mietzeit endet bei Rückgabe der Mietsache im Geschäftslokal oder bei Abholung der Technik durch einen Bevollmächtigten der RDS Eventtechnik GbR. Der Mietpreis ist spätestens bei Rückgabe in bar zu bezahlen.

8.4. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens bei Rückgabe zu melden. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadensfreiheit! Die Schadenfreiheit wird erst nach technischer Prüfung eines Mitarbeiters in der Firma bestätigt nicht Vorort.

8.5. Bei Nichtfunktion einiger Anlagenteile zum Zeitpunkt der Anmietung haftet die Firma RDS Eventtechnik Gbr. gegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Verleihpreises der defekten Sache. Führt dieser Mängel zum kompletten Ausfall der Anlage und schlagen Regulierungs/Reparaturversuche durch uns fehl, erhöht sich die Haftung auf den gesamten Verleihpreis. Alle weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

8.6. Kosten, die der Firma RDS Eventtechnik GbR. durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä. trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesondere für Teile einer gesamten Mietsache. Bei Zahlungsverzug gilt analog Nr. 5AGB.

Verzögert sich durch Höhere Gewalt die Abholung der Mietsache, so haftet weiterhin der Mieter. Weitere Kosten für Miete entstehen dem Mieter dafür nicht. Der Mieter haftet auch grundsätzlich für Schäden die durch eigene Verbringung der Mietgegenstände entstehen.

8.7. Die Firma RDS Eventtechnik GbR. ist berechtigt, die Ausgabe und somit den Vertragsabschluss zu verweigern, wenn der Mieter bei Abholung kein amtliches Dokument ( z.B. Personalausweis, Führerschein) zu seiner Identifikation vorlegen kann.

8.8. Analog gilt auch Abs. 2 Vertragsabschluss, Angebote, Vertragskündigung.

      9. Veranstaltungsbedingungen

9.1. Jeder Schaden an Equipment und Instrumenten, der als Folge einer Fahrlässigkeit des Veranstalters entsteht, wird vom Veranstalter zum Zeitwert der Geräte ersetzt. Der Veranstalter haftet für die Sicherheit der im Vertrag gebundenen Personen.

9.2. Verpflegungsbedingungen. Die Verpflegung für die Techniker und Aufbauhelfer muss im angemessenen Maße zur Verfügung stehen sollte dies aus ungenannten Gründen nicht möglich sein entfällt pro vertraglich gebundene Person eine Verpflegungspauschale i.H.v 20€ pro Tag.

9.3. Ein Tagessatz beinhaltet 10h inkl. 1h Pause. Jede weitere Stunde wird mit Faktor 1,1 berechnet. Nachtzuschläge obliegen 25% zusätzlich.

9.4. Ab 80km Anreise stellt der Veranstalter adäquate Hotelzimmer in nähe des VA.-Ortes zur verfügung. Andere Absprachen werden schriftlich getroffen. ​

  1. Datenschutz

Die sich aus den Geschäftsvorfällen ergebenden Daten werden im Rahmen von automatischen Dateien zur Geschäftsabwicklung gespeichert und an Dritte nicht weitergegeben.

  1. Gerichtsstand

Erfüllung und Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen ist für beide Teile Braunschweig.

  1. Teilnichtigkeit
    Sind einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht gültig oder ( schwebend) rechtlich wirksam, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.​

Gez. RDS Eventtechnik GbR. / Stand: 01.08.2018